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ARGE kürzt bei Krankenhausaufenthalt 121 Euro im Monat

20.07.2007: Pressemitteilung von Katja Husen und Gudrun Köncke zur Praxis der Arge, das Arbeitslosengeld II bei Krankenhausaufenthalt zu kürzen

Weniger ALG II für Kranke Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II wird bei einem Krankenhausaufenthalt der Regelsatz um 35 Prozent gekürzt. Dies hat der Senat auf eine Kleine Anfrage der GAL-Bürgerschaftsfraktion eingeräumt (s. Anhang). Gudrun Köncke, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, ist entsetzt über diese Praxis der Arge: "Kranken Menschen die Unterstützung zu kürzen, weil sie angeblich durch einen Krankenhausaufenthalt einen Vorteil erhalten, ist bodenlos zynisch. Wer Krankenhausverpflegung als Einkommen berechnet, arbeitet nicht für sondern gegen die betroffenen Menschen. Die Führung der Arge hat ihre Aufgabe offensichtlich nicht begriffen."

Die Arge team.arbeit.hamburg kürzt wegen der dort bereitgestellten Verpflegung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus ab dem ersten Tag den Regelsatz. Monatlich werden bei Erwachsenen 121,45 Euro und bei Kindern zwischen 61,50 und 82 Euro einbehalten. Nicht nur Sicht der GAL sind diese Kürzungen unrechtmäßig. Schon in der Anfrage hat die GAL auf eindeutige Gerichtsurteile verschiedener Sozialgerichte hingewiesen, die solche Kürzungen aufgehoben haben. Gudrun Köncke kritisiert, dass der Senat als Träger der Arge sich taub stellt, statt korrigierend einzugreifen: "Der Senat muss dafür sorgen, dass diese Kürzungen sofort eingestellt werden und schon erfolgte Kürzungen wieder rückgängig gemacht werden."

Zugehörige Dateien:
18-6588_KA Krankenhausverpflegung ALG II.pdfDownload (17 kb)
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