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Endlich Nichtrauchen statt Passivrauchen !

04.07.2007: Pressemitteilung von Katja Husen zu dem Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen, welches heute, 13 Monate nach der ersten Initiative durch die GAL in der Bürgerschaft verabschiedet wird.

Vor dreizehn Monaten hat die GAL einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der die CDU aufforderte, einen wirksamen Nichtraucherschutz für Hamburg durchzusetzen. Heute ist es endlich soweit: Die Bürgerschaft verabschiedet voraussichtlich einstimmig ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen.

"Umso bedauerlicher ist es, dass die CDU einige Regelungslücken absichtlich offen lässt", stellt Katja Husen, Gesundheitsexpertin der GAL-Fraktion, fest. "Im Gegensatz zu Frankfurt und Hannover wird der Hamburger Flughafen nicht rauchfrei und in den Passagierterminals der Schiffshäfen darf auch weiter gequalmt werden." Die Zuständigkeit für Nichtraucherschutz in Flug- und Schiffshäfen war im Zuge der konkurrierenden Gesetzgebung an die Länder gefallen.

"Besonders bedauerlich ist allerdings, dass die CDU Spielplätze nicht in das Gesetz aufnehmen will", sagt Husen. Die Begründung, das werde in den Bezirken geregelt, nennt Husen "hanebüchen". Schließlich seien auch die Schulen und Kitas im Gesetz genannt, obwohl es dafür schon eigene gesetzlich Regelungen gäbe. "Das neue Gesetz sollte so umfassend wie möglich sein, damit es nicht gleich wieder geändert werden muss", so Husen weiter.

Auch die Ausnahmeregelungen für Festzelte und Vereine stoßen in der GAL auf Kritik. Die Fraktion schlägt deshalb die Streichung des entsprechenden Paragraphen vor. Sitzungen gemeinnütziger Vereine seien natürlich auch der Öffentlichkeit zugänglich. Hier wurde im Gesundheitsausschuss deutlich, dass die Ausnahme eigens für den Pfeifenclub eines CDU-Mitglieds ins Gesetz aufgenommen wurde. "Reine Klientelpolitik also", so Husen. "Dabei wäre es einem Raucherclub wirklich zuzumuten gewesen, in seiner Satzung zu regeln, dass man ausschließlich mitgliederöffentlich tagt."

Zugehörige Dateien:
18-6580_GAL-Zusatzantrag NRSchG.mhtDownload (121 kb)
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