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"Die Bevölkerung steht unter Generalverdacht"

13.05.2006: stern.de, 12.05.2006: Telekomfirmen haben Kundendaten an einen US-Geheimdienst übermittelt. Ist das auch in Deutschland möglich? Im stern.de-Interview warnt Grünen-Politikerin Katja Husen vor den Folgen einer EU-Richtlinie.

Frau Husen, wenn ich derzeit telefoniere oder im Internet surfe, muss ich in Deutschland bislang wenig Angst haben, dass meine so genannten "Verkehrsdaten" weitergegeben werden. Auf welcher Seite ich war, mit wem ich wie lange telefoniert habe - das alles heben Telekom-Konzerne im Prinzip nur aus Abrechnungsgründen auf. Jetzt soll die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Was ändert sich danach künftig?

Verkehrsdaten müssen zukünftig mindesten sechs Monate vorgehalten werden. Bisher wurden Daten, die für Abrechnungen benötigt wurden, real bis zu höchstens 80 Tagen gespeichert, bei einer DSL-Flatrate oft nur wenige Stunden oder einen Tag. Ein Zugriff auf bestimmte Daten ist auf richterliche Anordnung oder zur Gefahrenabwehr jedoch auch heute schon möglich.

Was ist an der EU-Regelung aus Ihrer Sicht problematisch?

Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mit wem ich kommuniziere und welche Seiten ich mir im Internet anschaue, geht grundsätzlich niemanden etwas an. So wird aber die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt, während Kriminelle sich ins Fäustchen lachen - und mit dem Gang ins Internetcafe oder zur öffentlichen Telefonzelle die Speicherung einfach umgehen können. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

Wer soll diese gespeicherten Daten künftig von den Telekom-Konzernen abrufen dürfen?

Das hat die EU den Nationalstaaten überlassen. Diese Frage würde ich gerne bald von Frau Zypries beantwortet haben. Klar ist: es gibt Begehrlichkeiten, insbesondere der Unterhaltungsindustrie. Die wollen einen "zivilrechtlichen Auskunftsanspruch", um gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorzugehen. Ohne Anklage und ohne richterliche Anordnung will die Unterhaltungsindustrie auf Daten von Millionen Internet-Nutzerinnen und Nutzern zugreifen - insbesondere diejenigen, die sich für private Zwecke Musik und Filme aus Tauschbörsen herunterladen. Was bislang selbst bei schweren Straftaten nicht ohne Weiteres möglich ist, könnte dann selbst bei Bagatelldelikten angewendet werden. So würde dem Missbrauch mit persönlichen Daten Tür und Tor geöffnet.

Wie weit ist die Bundesregierung mit der Umsetzung der Richtlinie?

Noch ist Zeit: Für den Telekommunikationsbereich bis Mitte 2007, für das Internet bis Anfang 2009. Ich rate der Bundesregierung aber dringend, sorgfältig zu prüfen, ob die Richtlinie überhaupt verfassungskonform umgesetzt werden kann. Das geht nur, wenn die Fristen voll ausgeschöpft werden. Vorgelegt hat sie bisher auf jeden Fall nichts.

Sie fordern einen Richtervorbehalt. Was für einen Vorteil erhoffen Sie sich davon?

Der Richtervorbehalt ist ja geltendes Recht in der Bundesrepublik - und das soll auch so bleiben. Denn schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sollten die Ausnahme bleiben und hohen formalen Anforderungen unterliegen. Da immer von "Verkehrsdaten" die Rede ist, muss man auch auf Folgendes achten: Bei Mail und SMS lassen sich die Inhalte von den Verbindungsdaten nur schwer trennen. Es wird Zeit, dass Internetnutzung, E-Mails und SMS den gleichen verfassungsmäßigen Schutzstatus bekommen wie Brief und Telefon.

Fürchten Sie Zustände wie in den USA?

Die gesetzliche Grundlage in den USA ist eigentlich liberaler und sinnvoller als die der EU, denn dort gibt es keine Vorratsdatenspeicherung, sondern ein sogenanntes "Quick-Freeze"-Verfahren: Daten dürfen nur bei einem konkreten Verdacht individuell gespeichert werden. Die EU-Richtlinie geht hier viel weiter. Was in den USA illegal war, könnte hier ganz legal erfolgen.

Interview: Florian Güßgen

Link zum Interview auf stern.de

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