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Kampf gegen Beschneidung: Verbote und Aufklärung nötig

03.02.2006: Zum internationalen Tag "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" am 5. Februar erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katja Husen, Frauenpolitische Sprecherin des Bundesvorstands:

Zum dritten Mal nun findet dieser Gedenktag statt. Weltweit leben circa 150 Millionen Mädchen und Frauen, die an ihren Genitalien verstümmelt wurden. Und täglich kommen neue hinzu.

Wir müssen die Beschneidung auf nationaler und auf internationaler Ebene bekämpfen. International muss Genitalverstümmelung viel stärker Thema bilateraler Regierungsverhandlungen werden. Obwohl Genitalverstümmelung in vielen Ländern verboten ist, sehen die örtlichen Behörden zu oft weg, wenn dieser grausame Brauch weiterhin betrieben wird. Deshalb fordern wir die Bereitstellung von Entwicklungsgeldern für entsprechende Aufklärungsprojekte in den betreffenden Ländern. Dabei sind vor allem die Frauen anzusprechen, die als Beschneiderinnen hohes gesellschaftliches Ansehen genießen.

Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die den Mädchen irreparable psychische und physische Schäden zufügt. Die Folgen der Genitalverstümmelung sind meistens schmerzhafter Geschlechtsverkehr, Frigidität und lebensgefährliche Komplikationen für Mutter und Kind bei der Geburt. Hinzu kommen enorme seelische Belastungen sowie negative Auswirkungen auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Frauen.

Genitalverstümmelung ist in Deutschland strafbar und gilt nach dem Zuwanderungsgesetz als eigenständiges Abschiebungshindernis. Strafrechtliche Verfolgung und gesetzlicher Schutz sind ein wichtiger Bestandteil der Bekämpfung der Praxis weiblicher Genitalverstümmelung. Um die traditionelle Praxis der Mädchenbeschneidung abzustellen, reichen Verbote alleine aber nicht aus. Es bedarf einer Sensibilisierung und Aufklärung sowohl der betroffenen Frauen und Familien als auch der Berufsgruppen, die mit den Folgen von Genitalverstümmelung zu tun haben. Dazu müssen umfassende und mehrsprachige Beratungs- und Informationsangebote bereitgestellt werden. Für Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Psychologinnen und Sozialpädagogen muss das Thema Genitalverstümmelung Bestandteil von Ausbildung und Fortbildung dieser Berufsgruppen werden.

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