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Welchen Stellenwert hat die PsychPV?

19.12.2006: Kleine Anfrage von Katja Husen über den Stellenwert der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) in den psychiatrischen Einrichtungen in Hamburg

In einigen psychiatrischen Abteilungen in Hamburg ist zurzeit Personalknappheit zu beobachten und von Angehörigen wird berichtet, dass ÄrztInnen und PflegerInnen kaum Zeit für die erforderlichen Gespräche haben. Die Arbeitsbelastung wird verstärkt durch den Anstieg der Fallzahlen bei gleichzeitiger Verringerung der Verweildauer, was auch den so genannten Drehtüreffekt begünstigt. Mit der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) werden bundeseinheitlich differenzierte Personalbemessungen in psychiatrischen Einrichtungen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche festgelegt. Katja Husen hat nachgefragt, ob diese in Hamburger Krankenhäusern eingehalten werden. Lesen Sie selbst!

Zugehörige Dateien:
Antwort KA PschPV-18-05464.docDownload (28 kb)
KA Psych PV-7.12.06.docDownload (30 kb)
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