Suchtpräventive Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe
01.12.2007: Drucksache 18/7395, Kleine Anfrage von Katja Husen zu suchtpräventive Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe
Der Senat hat kürzlich zum Haushaltsplan 2007/2008 im Einzelplan 4 Mehrbedarfe geltend gemacht und um entsprechende Nachbewilligungen gebeten (Drs. 18/6980). Als Deckung dafür hat er unter anderem 500.000 Euro aus der Position "Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe für suchtpräventive Maßnah-men" (4440.684.04) angeboten, die selbst einen Jahresansatz von jeweils nur 1.434.000 Euro hat. Bei den 500.000 Euro handelt es sich ausweislich der Drucksache um Haushaltsreste.
Im Haushaltsausschuss erklärte der Senat am 2.11. auf Befragen dazu, "Die Ursache des Restes könne man nicht einem einzigen Thema zuordnen. Er sei über Jahre aufgebaut worden" (Drs. 18/7277); im Gesundheitsausschuss am 15.11. hieß es demgegenüber, der Rest sei nicht über Jahre hinweg aufgebaut worden, sondern entstamme einem einmaligen Ereignis.
In den Erläuterungen zu dieser Position heißt es im Haushaltsplan, die Mittel seien zur "Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Suchtprävention sowie zur Qualifizierung und Beschäftigung von suchtgefährdeten beziehungsweise drogenabhängigen jungen Menschen", ohne dass einzelne Träger beziehungsweise Projekte und Beträge angegeben sind.
Wie nun?
Katja Husen hat nachgefragt: siehe anhängende Datei.
